Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat das Kreisschreiben 1-023a-D-2020-d «Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungen im Geschäftsvermögen und zum Geschäftsvermögen erklärte Beteiligungen» publiziert.
Mit dem Bundesgesetz vom 23. März 2007 über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II) wurde in Art. 18b DBG die Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungsrechten des Geschäftsvermögens normiert.
Mit dem Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und AHV-Finanzierung wurde der Umfang der Teilbesteuerung der Einkünfte aus Beteiligungsrechten des Geschäftsvermögens auf 70 Prozent angehoben.
Das Kreisschreiben ist zusammen mit Art. 18b Abs. 1 DBG in der Fassung vom 28. September 2018 per 1. Januar 2020 in Kraft getreten und gilt für Einkünfte aus Beteiligungsrechten, die nach dem 31. Dezember 2019 fällig werden.
Quelle: Eidg. Steuerverwaltung ESTV, 31.1.2020, Kreisschreiben Nr. 1-023a-D-2020-d, www.estv.admin.ch