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Aufgrund des in den letzten Jahren geltenden Kapitalisierungssatzes von 7% führte die Anwendung der Praktikermethode nach Auffassung der Autoren zu viel zu hohen Verkehrswerten für die Zwecke der Vermögenssteuer. Die Problematik wurde auch von der SSK erkannt, und ein Gutachten wurde bei der UZH in Auftrag gegeben. Besagtes Gutachten führte zu einer Anpassung des KS SSK 28 mit leicht höheren Kapitalisierungssätzen, was zu tieferen Verkehrswerten der Unternehmen wird (ab Steuerperiode 2021). Nach Auffassung der Autoren wäre es jedoch angebracht, den Kapitalisierungssatz weiter um einen Faktor S (z.B. Zuschlag von 2% auf dem Kapitalisierungssatz) zu erhöhen, welcher bei KMU dem Umstand der personenbezogenen Abhängigkeit Rechnung trägt. Des Weiteren wäre zu überlegen, die Praktikermethode von einer ewigen Rente auf eine begrenzte Laufzeit von z.B. 40 Jahren zu beschränken. Bei Minderheitsbeteiligungen sollte zudem – unabhängig von der Dividendenpolitik und Art des Unternehmens – ein Einschlag von zwischen 10% und 30% gewährt werden.
Quelle: IFF Forum für Steuerrecht 2021, Raoul Stocker/Hanna Brozzo