Aus altem Haus mach neues Haus:
Ab 2020 kann man Rückbaukosten bei Ersatzneubauten in der Steuererklärung beim Liegenschaftenunterhalt abziehen. Es muss sich dabei um energiesparende und umweltschonende Investitionen handeln: Demontage von Installationen (Lüftung, Heizung, Sanitär-, Elektroanlagen), Abbruchkosten, Abtransport und Entsorgen des Bauabfalls.
Die Kosten kann man in jener Steuerperiode in Abzug bringen, in der sie anfallen. Sofern sie nicht voll berücksichtigt werden können, weil sie höher sind als das zu versteuernde Einkommen, kann ein Teil auf die nächste und übernächste Periode übertragen werden.
Wie bisher kann man für jede Steuerperiode wählen, ob man den Gebäudeunterhalt als Pauschale oder die effektiven Kosten geltend machen will.
Quelle: beobachter.ch