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Hürden für Unternehmensnachfolge senken

Der Bundesrat will im Erbrecht Stolpersteine beseitigen, um die familieninterne Unternehmensnachfolge zu erleichtern. Die Reform soll zur höheren Stabilität von Schweizer Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittle­ren Unternehmen (KMU), beitragen und Arbeits­plätze sichern. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) wird dem Bundes­rat bis Anfang 2021 die Botschaft unter­brei­ten.

Über 99 Prozent der Unternehmen in der Schweiz sind KMU. Mehr als 80 Prozent davon sind Familienbetriebe oder Betriebe mit weniger als 10 Angestellten. Insgesamt stellen die KMU zwei Drittel der Arbeitsplätze im Land. Gemäss einer Schätzung der Universität St. Gallen kommt es jedes Jahr bei etwa 3400 Unternehmensnachfolgen zu Finanzierungsproblemen aufgrund erbrechtlicher Regelungen. Von diesen Problemen sind rund 48 000 Beschäftigte betroffen.

Der Bundesrat sieht deshalb vor, dass die Gerichte ein Unternehmen künftig als Ganzes einer einzigen Person zuweisen können, wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat. Damit soll insbesondere die Zerstückelung oder Schlies­sung von Unternehmen verhindert werden. Weiter soll die Nachfolgerin oder der Nachfolger im Unternehmen von den Miterbinnen und Miterben einen Zahlungsaufschub erhalten können, um Liquiditätsproblemen vorzubeugen.

Der Vorentwurf des Bundesrats wurde in der Vernehmlassung von der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüsst.

In einzelnen Stellungnahmen wurde kritisiert, dass bei der Möglichkeit des Zahlungsaufschubs der Unternehmensnachfolger dazu verpflichtet werden soll, den Miterbinnen und Miterben Sicherheiten zu leisten. Sie sind der Meinung, dies könnte die Umsetzung der Bestimmung zum Zahlungsaufschub erheblich erschweren. Kritisiert wurde in der Vernehmlassung vereinzelt auch der Kreis der Unternehmen, für die die Änderungen gelten sollen; dieser sei zu eng.

Erleichterungen bei der Übertragung der Inhaberschaft an einem Unternehmen soll auch die Revision des Erbrechts bringen, die derzeit im Parlament beraten wird. In deren Rahmen sollen unter anderem die Pflichtteile reduziert und damit die Ver­fügungsfreiheit des Erblassers erhöht werden.

Quelle: Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD, Bern, 26.2.2020, www.ejpd.admin.ch

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