Der Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) bleibt für das Steuerjahr 2024 unverändert. Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten.
Damit gelten für den Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) folgende Höchstabzüge:
Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule: 7056 Franken
Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: 35 280 Franken
(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 19.10.2023, www.estv.admin.ch)