Ab 1. Januar 2019 ändert sich der Verfahrensablauf zwischen der Familienausgleichskasse, dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmenden.
Das Meldeverfahren erfolgt neu vollumfänglich über den Arbeitgeber. Nebst den Kinder- und Ausbildungszulagen werden neu auch die Geburtszulagen über den Arbeitgeber ausbezahlt. Mit Änderung der heutigen Verfahrensabläufe ist die Familienausgleichskasse für die Zukunft gewappnet. Sie kann so inskünftig Prozesse in elektronischer Form bearbeiten und weiterhin effizient im Interesse aller Beteiligten handeln.
Ab 1. Januar 2019 reduziert die Familienausgleichskasse den Beitragssatz auf 1.35%
Die Familienausgleichskasse kann aufgrund der guten finanziellen Lage den heutigen Beitragssatz von 1.45% auf 1.35% der AHV-pflichtigen Lohnsumme reduzieren. Die Reduktion um 1 /10 Prozentpunkt entlastet Ihr Budget beträchtlich.