Bern, 28.06.2017 – Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer soll in gewissen Fällen auch bei Nachdeklarationen und Aufrechnungen erhalten bleiben. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 beschlossen. Die Vorlage geht nun in die Vernehmlassung. Sie betrifft natürliche Personen mit Wohnsitz im Inland.
Der Bundesrat will das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (VStG) ändern, so dass eine fahrlässig unterlassene Deklaration in der Steuererklärung bis zum Ablauf der Einsprachefrist nachgeholt werden kann. Damit verwirkt der Rückerstattungsanspruch nicht mehr, wenn
– die steuerpflichtige Person von sich aus nachdeklariert,
– die Steuerbehörde das Versäumnis entdeckt und die steuerpflichtige Person
darauf aufmerksam gemacht hat,
– die Steuerbehörde den nicht deklarierten Betrag von sich aus aufrechnet.
Bis 2014 war dies bereits möglich. Seither hat das Bundesgericht die Praxis jedoch verschärft. Diese Verschärfung würde mit diesen Massnahmen aufgehoben.
Quelle: admin.ch