Das Parlament hat die Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) im Juni 2023 angenommen. Die Änderungen lassen sich in die Themenblöcke Digitalisierung und Internationalisierung, Vereinfachungen, Steuerreduktionen und Betrugsbekämpfung unterteilen. Die Referendumsfrist ist am 5. Oktober unbenutzt verstrichen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2025 geplant.
Das Parlament hatte in verschiedenen Vorstössen folgende Reformen gefordert: Online-Versandhandelsplattformen sollen als Leistungserbringerinnen gelten und somit mehrwertsteuerpflichtig werden. Ausländische Tour Operators sollen von der Steuerpflicht befreit werden, wenn sie Reisen in die Schweiz organisieren. Produkte der Monatshygiene sollen dem reduzierten Steuersatz unterstellt werden. Von Gemeinwesen ausgerichtete Subventionen sollen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen, wenn sie zur Erfüllung grundlegender gesetzlicher Aufgaben ausgerichtet werden. Für die aktive Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen sowie für Leistungen der koordinierten Versorgung im Zusammenhang mit Heilbehandlungen sollen neue Steuerausnahmen eingeführt werden.
Von sich aus hatte der Bundesrat zudem folgende Neuerungen in die Botschaft eingebracht:
KMU sollen künftig die Mehrwertsteuer freiwillig jährlich abrechnen können. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) soll zudem ausländische Unternehmen von der Pflicht befreien können, eine Steuervertretung in der Schweiz zu bestimmen, wenn die Erfüllung der Verfahrenspflichten auf andere Weise sichergestellt ist.
Die ESTV soll des Weiteren von Mitgliedern der geschäftsführenden Organe von Unternehmen Sicherheiten für Steuern, Zinsen und Kosten ihres Unternehmens verlangen können, wenn sie mehrere Unternehmen geführt haben, die innert kurzer Zeit in Konkurs gefallen sind. Dies ist eine Massnahme gegen sogenannte Serienkonkurse.
Schliesslich soll neu die Bezugsteuerpflicht gelten für die Übertragung von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rechten.
(Eidg. Steuerverwaltung ESTV, Bern, 6.10.2023, www.estv.admin.ch)