Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2021 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1195 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich, bei den Ergänzungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.
Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1185 auf 1195 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2370 auf 2390 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Bei den Ergänzungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst von 19 450 auf
19 610 Franken pro Jahr für Alleinstehende, von 29 175 auf 29 415 Franken für Ehepaare und auf 10 260 Franken für Kinder über 11 Jahre sowie auf 7200 Franken für Kinder unter 11 Jahren.
Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 496 auf 503 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 950 auf 958 Franken.
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 24 885 auf
25 095 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21 330 auf 21 510 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6883 Franken (heute 6826) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive
34 416 Franken (heute 34 128) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft.
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, Bern