Zinssätze direkte Bundessteuer im Kalenderjahr 2021
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 16. Oktober 2020 entschieden, für das Kalenderjahr 2021 die Zinssätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert zu belassen. Die Zinssätze werden im Anhang zur Verordnung vom 10. Dezember 1992 über Fälligkeit und Verzinsung der direkten Bundessteuer publiziert und lauten wie folgt:
- Verzugs- und Rückerstattungszins: 3%
- Vergütungszins für Vorauszahlungen: 0%
Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2021
Nach Art. 7 Abs. 1 BVV 3 sind Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen bis jährlich 8 Prozent (Bst. a) bzw. 40 Prozent (Bst. b) des oberen Grenzbetrags nach Art. 8 Abs. 1 BVG abziehbar. Der Bundesrat hat die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 angepasst. Der obere Grenzbetrag wurde von 85 320 auf 86 040 Franken erhöht. Damit gelten für den Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) folgende Höchstabzüge:
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige mit 2. Säule: 6883 Franken
- Höchstabzug Säule 3a für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: 34 416 Franken
Die Höchstabzüge bilden zugleich die massgeblichen Einzahlungslimiten. Aufrundungen bei der Einzahlung sind nicht zulässig.
Quelle: Eidg. Steuerverwaltung ESTV